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Außerordentliche Generalversammlung der Soennecken eG: Mitglieder votieren für Satzungsänderung – Weg zu eigenen Marktzugängen ist frei

Die Soennecken eG ist ab sofort rechtlich in der Lage, Eigengeschäft mit End- und Geschäftskunden zu betreiben. Der dafür notwendigen Satzungsänderung stimmten die Mitglieder auf der außerordentlichen Generalversammlung in Köln heute mit großer Mehrheit zu. Nötig war eine Zustimmung von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Erreicht wurden 84 Prozent. Der Einladung nach Köln waren 165 Mitgliedsunternehmen gefolgt.

Vorstand Dr. Benedikt Erdmann zeigte sich nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erleichtert. „Wir haben nun das Mandat, in konkrete Planungen einzusteigen. Wir werden sehr genau überlegen, in welchen Märkten ein eigener Marktzugang sinnvoll und welcher Weg der beste ist. Das werden wir mit Augenmaß tun. Wichtig ist uns, dass wir auch in Zukunft voll und ganz für unsere Mitglieder da sind. Unser Dank gilt allen Gesellschaftern, ganz gleich, ob sie für oder gegen unsere Pläne votiert haben. Man muss nicht immer einer Meinung sein. Aber man muss immer miteinander offen diskutieren. Das hat unsere Gemeinschaft einmal mehr auf sehr hohem Niveau getan.“

 

 

Die Soennecken eG hatte die Diskussion über einen eigenen Marktzugang mit ihren Mitgliedern bei der Generalversammlung 2013 begonnen und seitdem intensiv geführt. Die Genossenschaft verspricht sich vom Handel mit End- und Geschäftskunden neben neuen Umsätzen vor allem im Online-Handel einen Zugewinn an Know-how, das an die Mitglieder weitergegeben würde. Bei einer Probeabstimmung bei der Generalversammlung 2014 in Bremen hatte sich eine große Mehrheit für eine entsprechende Satzungsänderung ausgesprochen. Der Vorstand nahm das zum Anlass, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, um verbindlich über die Änderung abstimmen zu lassen.