Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.soennecken.de
Unser Selbstverständnis
Soennecken ist bestrebt, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Technische Grundlage sind die Anforderungen der EN 301 549, die maßgeblich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2, Level A und AA beruhen.
Beschreibung der Dienstleistung
Auf www.soennecken.de informieren wir über die Genossenschaft Soennecken, unsere Geschäftsbereiche und Leistungen, Brancheninformationen, Veranstaltungen sowie Neuigkeiten; Interessenten können Kontakt aufnehmen und Informationen und weiterführende Informationen anfordern.
Stand der Vereinbarkeit
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Einzelne Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die Behebung ist geplant und wird sukzessive umgesetzt.
Bei vereinzelten Elementen, bei denen es sich um dekorative/bildhafte Elemente handelt, kann es vorkommen, dass die Inhalte nicht barrierefrei sind, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind.
Diese Erklärung wurde am 17.32.2026 erstellt und wurde zuletzt am 17.03.2026 überprüft.
Kontaktangaben
Sie haben Barrieren gefunden oder benötigen Inhalte in einem bestimmten barrierefreien Format? Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden.
Soennecken eG
Soennecken Platz
51491 Overath
info-NOSPAM-soennecken.de
02206 607-0
Durchsetzungsverfahren (Schlichtung)
Für öffentliche Stellen existiert ein formales Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG; als privatwirtschaftlicher Anbieter unterliegen wir nicht dieser Regelung. Im Sinne guter Praxis verweisen wir trotzdem informatorisch auf die Schlichtungsstelle BGG (www.schlichtungsstelle-bgg.de). Bei Anliegen zu BFSG‑Pflichten stehen zuständige Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.