Verordnungen
5. Novelle der Verpackungsverordnung
Seit 2009 sind die Entsorgungspflichten für Industrie und Handel in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung geregelt. Insbesondere Verkaufsverpackungen, die auf dem Wege vom Händler zum (privaten / gewerblichen) Endverbraucher auftreten, stehen im Mittelpunkt der Verordnung. Diese Veränderungen betreffen auch Sie als Bürobedarfshändler.
Zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung wurden viele Informationen von Verbänden und der Fachpresse herausgegeben. Da es immer wieder Verständnisfragen unserer Mitglieder gibt, haben wir nachfolgend für Sie die wichtigsten Punkte der Verordnung, inkl. notwendiger Musterunterlagen zusammen gestellt.
Wenn Sie allgemeine Verständnisfragen oder speziellen Klärungsbedarf haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung finden Sie hier zum Download
REACH
Seit 2007 ist die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft getreten. Durch diese Verordnung hat der Verbraucher seit November 2008 offiziell das Recht, sich nach „besonders besorgniserregenden“ Stoffen in Erzeugnissen bei Ihnen als Händler zu erkundigen. Diesem Informationsrecht müssen Sie als Händler mit einer Informationspflicht nachkommen.
Zu der REACH-Verordnung haben wir Ihnen eine mehrseitige Händlerinformation zusammengestellt, welche folgende Fragen beantwortet:
- Was ist REACH?
- Habe ich irgendetwas zu tun, wenn keiner fragt?
- Wie antworte ich, wenn mich ein Verbraucher nach REACH fragt? Was muss ich tun?
- Welche Informationen erhalten ich von LogServe?
Zusätzlich können Sie auf eine Auswahl von Musterschreiben als Download zurück greifen, die Sie bei der nötigen Kommunikation mit Ihren Lieferanten und Kunden unterstützen soll.
Hier können Sie das Dokument downloaden
Neuregelung des Batteriegesetzes
Hier können Sie das Dokument downloaden
